Die Honorarnote wird von den freiberuflichen Wahltherapeuten*innen gestellt. Eine teilweise Kostenerstattung durch die Krankenversicherung ist möglich.
Präventive Behandlungen wie zB. Energiearbeit und Integrative Körperarbeit benötigen keine ärztliche Verordnung – eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung ist hierbei jedoch nicht möglich. (außer ev. bei Zusatzversicherungen)
Die Verordnung sollte enthalten: