Terminvereinbarung

Beim ersten Termin werden in einem ausführlichen Gespräch Zielvorstellungen und Beschwerden erhoben.

Nehmen Sie bitte mit: Aktuelle Befunde (soweit vorhanden), bequeme Kleidung und ein Handtuch.

Die Honorarnote wird von den freiberuflichen Wahltherapeuten*innen gestellt. Eine teilweise Kostenerstattung durch die Krankenversicherung ist möglich.

 

Präventive Behandlungen wie zB. Energiearbeit und Integrative Körperarbeit benötigen keine ärztliche Verordnung – eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung ist hierbei jedoch nicht möglich. (außer ev. bei Zusatzversicherungen)

 

Voraussetzung für eine Therapie ist eine Verordnung (vom Haus- oder Facharzt).

Die Verordnung sollte enthalten:

  • Art der Leistung (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, …)
  • Anzahl der Einheiten
  • Dauer der Einheiten (30min, 45min, 60min)

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